Die Kosten unserer Beratungsleistungen
Die Honorierung der Leistung erfolgt regelmäßig
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) /
der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebVO).
Möglich ist auch die freie Vereinbarung der Vergütung.
Hierbei sind Zeit- oder Pauschalhonorare möglich. Transparente und
zuverlässige Kostenschätzungen ermöglichen unseren Mandanten
die Entscheidung für die kostengünstigste Variante.
In Fällen mit niedrigem Streitwert sind die gesetzlichen Gebühren
nicht kostendeckend. In diesen Fällen werden wir Ihnen eine Honorarvereinbarung
nach Stundensätzen vorschlagen. Wir legen die Stundensätze einzelfallabhängig fest.
Wir sind bereit in jedem Stadium des Mandats, Ihnen über die Kosten Auskunft zu erteilen.
Scheuen Sie sich nicht, uns nach den Kosten zu fragen.